94 h BETREUUNG - KOSTENAUFSTELLUNG 2023
Die Gesamtkosten einer 24h - Personenbetreuung setzen sich zusammen aus:
a) ORGANISATIONSKOSTEN (inkl. USt)
Vermittlungsentgelt € 590,00 einmalig
Serviceentgelt ab € 192,00 monatlich
Die Organisationskosten beinhalten die durchgehende Vermittlung von Personenbetreuern/innen, die persönliche Anamnese vor Beginn der Betreuung sowie Qualitätskontrollen in periodischen Abständen 2x pro Quartal. Sollten weitere Besuche durch Dipl. Pflegefachkräfte gewünscht oder notwendig sein (bei Einschulung der Personenbetreuer/innen oder Delegierung von pflegerischen Tätigkeiten), werden diese extra verrechnet.
Das Vermittlungsentgelt ist nicht an die Anzahl der vermittelten Personenbetreuern/innen gebunden. Im Falle einer mehrmaligen Vermittlung entstehen keine zusätzlichen Kosten!
Bei zwei betreuten Personen im gemeinsamen Haushalt beträgt das Vermittlungsentgelt (einmalig) zusätzlich
€ 155,00 und das Serviceentgelt (monatlich) zusätzlich € 65,00.
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b) HONORAR der Personenbetreuer/innen
pro 24 Std. € 88,00 bis € 112,00 brutto bei einer betreuten Person
Bei jeder zusätzlich im gemeinsamen Haushalt lebenden Person erhöht sich das Verdienst um € 8,00 bis € 22,00 pro 24 Std. abhängig vom Umfang der Tätigkeit.
Die Höhe des Verdienstes richtet sich grundsätzlich nach dem Betreuungsaufwand. Dieser ist der Festsetzung der genauen Höhe des Honorars zugrunde zu legen. Die angeführten Honorare enthalten die Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige Abgaben, die der/die Personenbetreuer/innen an die zuständigen Behörden zu entrichten haben.
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c) FAHRTKOSTEN der Personenbetreuer/innen
€ 180,00 bis € 250,00 pro Hin- und Retourfahrt eines/r Personenbetreuers/in
Die Fahrtkosten werden anhand der Wegstrecke zwischen dem Wohnort der Personenbetreuer/innen und dem Betreuungsort berechnet.
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d) KOST und LOGIS
Der/die Auftraggeber/in einer Personenbetreuung ist verpflichtet ein Zimmer bzw. eine getrennte Schlafmöglichkeit für die Personenbetreuer/innen zur Verfügung zu stellen, sowie die Kosten für die Verpflegung der Betreuer/innen zu übernehmen.
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e) FÖRDERUNG vom Bundessozialamt
Förderungsvoraussetzungen:
Außer den genannten Voraussetzungen, die von der betreuten Person zu erfüllen sind, haben Personenbetreuer/innen zusätzlich den Besitz eines Gewerbescheines, Sozialversicherungsnachweises, österreichischen Meldezettels sowie die entsprechende Ausbildung nachzuweisen.
Alle EMT - Betreuer/innen erfüllen diese Bedingungen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung!
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f) PREISBEISPIELE pro Turnus (28 Tage) für 1 betreute Person
BEISPIEL 1 - Pflegestufe 3 Beträge in € | |
Betreuer/innen-Brutto-Honorar € 88,00 / pro 24 h |
2464,00 |
Fahrtkosten (Richtwert) | 200,00 |
Servicepauschale | 192,00 |
GESAMTKOSTEN | 2856,00 |
abzüglich Förderung |
- 800,00 |
abzüglich Pflegegeld der Pflegestufe 3 |
- 551,60 |
SELBSTKOSTEN (- Förderung und Pflegegeld ) | 1504,40 |
BEISPIEL 2 - Pflegestufe 5 Beträge in € | |
Betreuer/innen-Brutto-Honorar € 102,00 / pro 24 h | 2856,00 |
Fahrtkosten (Richtwert) | 200,00 |
Servicepauschale | 222,00 |
GESAMTKOSTEN | 3278,00 |
abzüglich Förderung |
- 800,00 |
abzüglich Pflegegeld der Pflegestufe 5 | - 1123,50 |
SELBSTKOSTEN (- Förderung und Pflegegeld ) | 1354,50 |
Wir berechnen Ihnen gerne einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten,
unverbindlichen Kostenvoranschlag!
Es handelt sich bei allen Preisen um unverbindliche Richtlinien, die im Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden.
Alle Preise in € - Änderungen vorbehalten.
FÖRDERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Für pflegende Angehörige, die seit mindestens einem Jahr eine pflegebedürftige Person betreuen und die Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht erbringen können, gewährt das Sozialministerium unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Zuwendung in Höhe von € 1.200,00 bis € 2.200,00 jährlich.
Dieser Zuschuss ist als Ausgleich für jene Kosten gedacht, die im Falle einer Verhinderung der Pflegeperson entstehen, um eine professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können.
Über die exakten Voraussetzungen informieren wir Sie gerne!
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h) STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Alle angeführten Aufwendungen für die 24 h Personenbetreuung sind nach EStG 1988 (LStR 2002 Rz 868 bis Rz 872 und Rz 887) als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzbar.
Dann informieren Sie sich gleich.
Frau Trummer nimmt persönlich Ihr Anliegen entgegen.
T: +43 (0) 676 420 42 62
M: office@emt-seniorenagentur.info
Gerne ruft Sie die EMT - Seniorenagentur e.U. zurück.
Hinterlassen Sie einfach Ihre Kontaktdaten und
eine für Sie geeignete Uhrzeit.
Wir freuen uns auf das Gespräch.