24 STUNDEN - PFLEGE

KOSTEN


94 h BETREUUNG - KOSTENAUFSTELLUNG  2023

 

Die Gesamtkosten einer 24h - Personenbetreuung setzen sich zusammen aus:

 

a) ORGANISATIONSKOSTEN (inkl. USt)

 

Vermittlungsentgelt  € 590,00  einmalig

     Serviceentgelt  ab € 192,00  monatlich

 

Die Organisationskosten beinhalten die durchgehende Vermittlung von Personenbetreuern/innen, die persönliche Anamnese vor Beginn der Betreuung sowie Qualitätskontrollen in periodischen Abständen 2x pro Quartal. Sollten weitere Besuche durch Dipl. Pflegefachkräfte gewünscht oder notwendig sein (bei Einschulung der Personenbetreuer/innen oder Delegierung von pflegerischen Tätigkeiten), werden diese extra verrechnet.

Das Vermittlungsentgelt ist nicht an die Anzahl der vermittelten Personenbetreuern/innen gebunden. Im Falle einer mehrmaligen Vermittlung entstehen keine zusätzlichen Kosten!

Bei zwei betreuten Personen im gemeinsamen Haushalt beträgt das Vermittlungsentgelt (einmalig) zusätzlich

€ 155,00 und das Serviceentgelt (monatlich) zusätzlich € 65,00.

 

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b)  HONORAR der Personenbetreuer/innen

 

        pro 24 Std.   € 88,00 bis € 112,00   brutto bei einer betreuten Person

 

Bei jeder zusätzlich im gemeinsamen Haushalt lebenden Person erhöht sich das Verdienst um € 8,00 bis € 22,00 pro 24 Std. abhängig vom Umfang der Tätigkeit.

 

Die Höhe des Verdienstes richtet sich grundsätzlich nach dem Betreuungsaufwand. Dieser ist der Festsetzung der genauen Höhe des Honorars zugrunde zu legen. Die angeführten Honorare enthalten die Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige Abgaben, die der/die Personenbetreuer/innen an die zuständigen Behörden zu entrichten haben.

 

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c)  FAHRTKOSTEN der Personenbetreuer/innen

 

         € 180,00 bis € 250,00  pro Hin- und Retourfahrt eines/r Personenbetreuers/in

 

Die Fahrtkosten werden anhand der Wegstrecke zwischen dem Wohnort der Personenbetreuer/innen und dem Betreuungsort berechnet.

 

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d)  KOST und LOGIS

 

Der/die Auftraggeber/in einer Personenbetreuung ist verpflichtet ein Zimmer bzw. eine getrennte Schlafmöglichkeit für die Personenbetreuer/innen zur Verfügung zu stellen, sowie die Kosten für die Verpflegung der Betreuer/innen zu übernehmen.

 

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e)  FÖRDERUNG vom Bundessozialamt

 

  •     € 800,00 monatlich bei zwei Personenbetreuern/innen, welche sich in der Regel in einem 14-tägigen Turnus         ablösen  
  •     € 400,00 monatlich bei einem/r Personenbetreuer/in

 

 

Förderungsvoraussetzungen:

 

  • Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 bis 7     
  • Monatliches Netto-Gesamteinkommen der betreuten Person darf  € 2.500,00  nicht überschreiten.    
  • Das Pflegegeld zählt nicht zum Netto-Einkommen.

 

Außer den genannten Voraussetzungen, die von der betreuten Person zu erfüllen sind, haben Personenbetreuer/innen zusätzlich den Besitz eines Gewerbescheines, Sozialversicherungsnachweises, österreichischen Meldezettels sowie die entsprechende Ausbildung nachzuweisen.

 

Alle EMT - Betreuer/innen erfüllen diese Bedingungen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung!

 

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f) PREISBEISPIELE pro Turnus (28 Tage) für 1 betreute Person

BEISPIEL 1     -     Pflegestufe  3                                                                                                 Beträge in €
Betreuer/innen-Brutto-Honorar € 88,00 / pro 24 h       
 2464,00
Fahrtkosten (Richtwert)      200,00
Servicepauschale    192,00
GESAMTKOSTEN   2856,00
abzüglich Förderung

  - 800,00

abzüglich Pflegegeld der Pflegestufe 3   - 551,60
SELBSTKOSTEN (- Förderung und Pflegegeld )   1504,40
BEISPIEL 2     -     Pflegestufe 5                                                                                                 Beträge in €
Betreuer/innen-Brutto-Honorar € 102,00 / pro 24 h  2856,00
Fahrtkosten (Richtwert)      200,00
Servicepauschale    222,00
GESAMTKOSTEN   3278,00
abzüglich Förderung

  - 800,00

abzüglich Pflegegeld der Pflegestufe 5 - 1123,50
SELBSTKOSTEN (- Förderung und Pflegegeld )   1354,50

Wir berechnen Ihnen gerne einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten,

unverbindlichen  Kostenvoranschlag!

Es handelt sich bei allen Preisen um unverbindliche Richtlinien, die im Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden.

 

Alle Preise in € - Änderungen vorbehalten. 


FÖRDERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

 

Für pflegende Angehörige, die seit mindestens einem Jahr eine pflegebedürftige Person betreuen und die Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht erbringen können, gewährt das Sozialministerium unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Zuwendung in Höhe von € 1.200,00 bis € 2.200,00 jährlich.

 

Dieser Zuschuss ist als Ausgleich für jene Kosten gedacht, die im Falle einer Verhinderung der Pflegeperson entstehen, um eine professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können.

 

 

Über die exakten Voraussetzungen informieren wir Sie gerne!

 

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h)  STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

 

Alle angeführten Aufwendungen für die 24 h Personenbetreuung sind nach EStG 1988 (LStR 2002 Rz 868 bis Rz 872 und Rz 887) als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzbar.

 

 

 


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EVA MARIA TRUMMER

 

 

 

 

 

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T:     +43 (0) 676 420 42 62

 

M:    office@emt-seniorenagentur.info

 

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