Was leistet das Angebot der 24 Stunden - Betreuung
und für wen ist diese gedacht:
Die EMT - Seniorenagentur e. U. vermittelt selbständige Personenbetreuer-/innen, die entsprechend eingeschult sind und auf
ihre Fachkenntnisse sowie auf ihre sprachlichen Kenntnisse überprüft worden sind.
Begleitung durch Personenbetreuer-/innen:
Die Personenbetreuer-/innen sind in der Regel zwei Wochen im Haus, dann werden sie von einer Kollegin oder Kollegen für die nächsten zwei
Wochen abgelöst.
Damit wird sichergestellt, dass auch hilfebedürftige Menschen ihren Alltag im vertrauten Umfeld bewältigen können.
DIE VORAUSSETZUNGEN
Um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Person kann nicht ohne dauernde fremde Unterstützung leben.
- Es muss ein Betreuungsverhältnis zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuerin bzw.
Betreuer vorliegen.
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen für die Dauer der Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer oder
einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben.
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer dürfen Bad und Küche mitbenützen.
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen bei der zu betreuenden Person mit dem Nebenwohnsitz
gemeldet werden.
- Die zu betreuende Person verpflichtet sich die Post für die Betreuerin bzw. den Betreuer entgegen
zunehmen.
Die 24 Stunden - Betreuung ist für Menschen, die die ständige Anwesenheit einer Betreuerin bzw. Betreuers benötigen vorgesehen.
Folgende Krankheitsbilder können im Rahmen der 24 Stunden - Betreuung nicht betreut werden:
- Beatmete, abzusaugende Personen
- Völlig verwirrte Personen mit aggressivem Verhalten und Fluchttendenzen
- Schwer psychisch beeinträchtigte Personen
ABLAUF UND UNTERSTÜTZUNG
Wir vermitteln Ihnen innerhalb weniger Tage qualifizierte Personenbetreuer/innen für eine Betreuung rund um die Uhr in vertrauter
Umgebung.
Sie nehmen mit uns Kontakt auf
und erhalten Informationen zum Ablauf der 24 Stunden - Betreuung unter unserer
Servicehotline : + 43 (0) 676
420 42 62
In einem persönlichen Beratungsgespräch wird bei Ihnen zu Hause der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person erhoben.
Auf dieser Basis wird der Betreuungsbedarf, sofern die Rahmenbedingungen für eine 24 Stunden - Betreuung gegeben sind, vereinbart.
- Anhand der Anforderungen empfehlen und vermitteln wir eine geeignete Betreuerin bzw Betreuer.
- Wir organisieren die Anreise und schulen die Betreuerin bzw. den Betreuer in den Haushalt ein.
- Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung mit den Betreuerinnen und Betreuern sowie bei der Beantragung der Förderung.
- Die Betreuerinnen bzw. Betreuer wechseln sich in der Regel in einem 14 - Tage Rhythmus ab.
- Sollte eine Betreuerin bzw. ein Betreuer ausfallen, so stellen wir innerhalb von 48 h einen geeigneten Ersatz.
- Wir bleiben darüberhinaus über den gesamten Zeitraum der Betreuung Ihr Ansprechpartner und helfen Ihnen bei Fragen, Anliegen oder Problemen.
UNTERSTÜTZUNG BEI FÖRDERUNGSANTRAG
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung.
Der Anspruch besteht ab dem Monat bzw. Tag der Beantragung. Damit die Förderung gewährt werden kann, müssen die erforderlichen Unterlagen
vollständig eingereicht werden.
- Folgende Unterlagen erhalten Sie von uns:
- Förderantrag
- Bestätigung der Anmeldung der Betreuerin bzw. des Betreuers beim Sozialversicherungsträger
- Gewerberegisterzahl
- Nachweis über die Ausbildung der Betreuerin bzw. des Betreuers
Wird eine Betreuungskraft zu einem/r Klient/in vermittelt, wo noch keine Gewerbe- und Sozialversicherungsanmeldung besteht, können die
zur Förderung erforderlichen Unterlagen nicht zu Beginn der Betreuung mit gesendet werden.
Im Regelfall kann es nach erfolgter Gewerbeanmeldung bis zu 12 Wochen dauern bis alle erforderlichen Unterlagen von beiden Betreuungskräften
für die Förderung an die Klient/innen weiter geleitet werden können.
QUALITÄTSSTANDARDS
Die EMT- Seniorenagentur e. U. verpflichtet sich zu folgenden Qualitätsstandards in der 24 Stunden - Betreuung:
Wir verpflichten uns zu einer sicheren, kompetenten und fairen Personenbetreuung.
Die EMT - Seniorenagentur e. U. hat hochwertige Qualitätsstandards festgelegt.
Das Wohl der zu betreuenden Person, sowie der Angehörigen steht dabei ebenso im Zentrum, wie die Fairness gegenüber
Personenbetreuer/innen.
Durch die jahrelange Erfahrung der im Pflegebereich tätigen Personenbetreuer ist es möglich auch im Bereich der 24 Stunden -
Betreuung verlässliche Qualität zu bieten.
Qualitätskriterien
- transparente und faire Vertragsbedingungen für Klientinnen und Klienten, sowie für Personenbetreuer/innen
- stabile und sichere Betreuungsverhältnisse in die Familienangehörige und andere Bezugspersonen soweit wiemöglich einbezogen werden
- laufende Beratung, Begleitung und Information von Klientinnen und Klienten sowie Personenbetreuer/innen
- Unsere Tätigkeit endet nicht mit der Vermittlung, sondern führt zu laufender Koordination und Betreuung
- Einhaltung adäquater Rahmenbedingungen für Personenbetreuer/innen (Räumlichkeiten,Rückzugsmöglichkeiten, ausreichende Verpflegung und angemessenes Entgelt)
- Personenbetreuer/innen werden auf fachliche Eignung und ausreichende Sprachkenntnisse bereits im Vorfeld geprüft
Die Kriterien im Detail:
1. Information und Beratung
- Aktuelles Informationsmaterial für Klientinnen und Klienten und Personenbetreuer/innen (auch in Muttersprache)
- Information über gesetzliche Rahmenbedingungen und Unterstützung bei deren Einhaltung ( z.B. Anleitung und Unterweisung von Pflegetätigkeiten … )
- Definierte Erreichbarkeit mittels Telefon und Mail
- Persönliche Beratung vor Ort
- Aktueller Websiteauftritt mit transparenten Informationen für Klienten und Klientinnen und Personenbetreuer/innen
2. Die Aufnahme von Klienten
- Erstgespräch vor Ort bei betreuter Person durch Fachpersonal zur Situations- und Umfeldeinschätzung sowie des Betreuungsbedarfs
- Abklärung, ob die Personenbetreuung die geeignete Betreuungsform ist – gegebenenfalls Verweis auf geeignetere Betreuungsformen ( z.B. mobile Pflege und
Betreuung )
- Erstellung eines Anforderungsprofils für die Auswahl einer/eines geeigneten Personenenbetreuerin/ Personenbetreuers
- Information und Beratung für die Gestaltung des häuslichen Umfelds, Beschaffung erforderlicher Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Sturzprävention etc.
3. Aufnahme und Auswahl der Personenbetreuer/innen
- Prüfung formeller Voraussetzungen ( EU-Bürger, Arbeitsberechtigung, Strafregisterauszug…)
- Standardisiertes Auswahlverfahren
- Überprüfung der Sprachkenntnisse
- Erhebung der Mindestausbildung ( 200 Std. Kurs im Heimatland Nachweis einer Praxiserfahrung
- Persönliche Eignungseinschätzung und Erfassung weiterer Zusatzqualifikationen ( Demenz… )
- Information der Personenbetreuer/innen über die Rahmenbedingungen der Personenbetreuung in Österreich
4. Verträge
Es gibt für alle Vertragsverhältnisse schriftliche, standardisierte Verträge mit klaren Vertragsinhalten
Vertragsarten
- Schriftlicher Vertrag zwischen Klienten und Vermittlungsorganisation ( Vermittlungsvertrag )
- Schriftlicher Vertrag zwischen Klienten und Personenbetreuer/innen ( Betreuungsvertrag )
- Vertrag zwischen Organisation und Personenbetreuer/innen ( Organisationsvertrag )
Vertragsgestaltung
- Alle Verträge sind schriftlich und vorher einsehbar
- Klare Vertragsinhalte über Leistungsumfang und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigung/Kündigung, Handlungsleitlinien, Honorar, Verschwiegenheitspflicht, Geschenkannahme…….
- Verträge sind in der Regel für die Personenbetreuer/innen in der Muttersprache verfügbar
- Personenbetreuer/innen erhalten das Bruttohonorar direkt vom Klienten
- Faire Vertragsvermittlung mit transparenten Vereinbarungen und einer transparenten Geschäftsgebarung – keine versteckten Kosten
5. Beginn Betreuung
- Sicherstellung der Gewerbeanmeldung der Personenbetreuer/innen bzw. Meldung bei der Sozialversicherung
- Individuelle Informationen an die Personenbetreuer/innen über die tatsächlichen Erfordernisse beim Klienten
- Die persönliche „Einführung“ der Betreuungskräfte im Zuge des Betreuungsbeginnes unter Einbeziehung von Angehörigen und Bezugspersonen durch eine Fachkraft
- Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Werkvertrag, Förderantrag und administrativen Erledigungen vor Ort
6. Qualitätssicherung und Fallbegleitung
- Während des Betreuungsverhältnisses erfolgt eine Fallbegleitung, die regelmäßige Betreuungsvisiten vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet
- Dokumentation der Betreuungsvisiten (auf Verlangen vom Klienten einsehbar)
- Die Organisation unterstützt die Klienten und Klientinnen und Personenbetreuer/innen bei Fragen und Problemen im Betreuungsverhältnis sowie bei Konflikten
- Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung hinsichtlich weiterer erforderlicher Dienstleistungsangebote wie medizinische Hauskrankenpflege oder therapeutische Angebote
- Unterstützung bei der Anleitung pflegerischer Tätigkeiten durch qualifiziertes Fachpersonal (gemäß
§ 3b (2) Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)
- Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten (gemäß § 50 b Ärztegesetz und § 15 (7)
Gesundheits- und Krankenpflegesetz)
- Beratung bei Fragen zur Betreuungsdokumentation
- Unterstützung der Personenbetreuer/innen bei administrativen Angelegenheiten ( SVA, Gewerbeangelegenheiten…)
- Sicherstellung von Ersatzvermittlungen bei Ausfall von Betreuungskräften inkl. des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung fachlicher Kompetenzen von Personenbetreuer/innen sowie zur Verfügungsstellung von fachlichem Informationsmaterial in Muttersprache
7. Sicherheit und Haftpflicht
- Information und Beratung zur Vermeidung von Gefahrenquellen und Risiken
- Risikoeinschätzung im Rahmen der Begleitung und gegebenenfalls Unterstützung bei erforderlichen Maßnahmen im Sinne von Vorbeugung durch Fachpersonal
- Organisation einer Haftpflichtversicherung für Personenbetreuer/innen