FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema 24 Stunden - Betreuung


1. Wieviel kostet eine 24 h Pflege?

Die tatsächlichen Kosten einer 24 h - Pflege sind abhängig von der Pflegestufe der zu betreuenden Person, den vereinbarten Leistungen und der Qualifikation des Personenbetreuers. Bei einem kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie gerne über unsere Angebote.



2. Was versteht man unter einer 24-Stunden-Betreuung?

Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der "24-Stunden-Betreuung" gewährleistet. Die Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Eine Betreuungskraft, Pflegekraft oder Haushaltshilfe wohnt zusammen mit der zu betreuenden, zu pflegenden Person(en) im privaten Haushalt. Es ist Tag und Nacht jemand anwesend und übernimmt die Aufgaben, welche vorher in einem Erhebungs-/Fragebogen vereinbart werden.

Wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuungskräfte, Pflegekräfte und Haushaltshilfen im wörtlichen Sinne 24 Stunden ohne Unterbrechung arbeiten, sondern es existieren für unselbständige Arbeitnehmer Arbeitszeitregelungen nach dem Hausbetreuungsgesetz, die unbedingt einzuhalten sind. Diese Arbeitszeitregelungen gelten nicht bei selbständigen Betreuungskräften, Pflegekräften und Haushaltshilfen. Mit selbständigen Betreuungskräften, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind die Arbeitszeiten frei vereinbar!

Die Begriffe 24 h - Pflege und 24 h - Betreuung sind reine Marketingbegriffe (Keywords) für die Suche im Internet.


3. Wie sind die Rahmenbedingungen?

Die Betreuungskraft, Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. Der Betreuungskraft bzw. Pflegekraft sollte 1 bis 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden, für etwa 10-15 Minuten, mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Einige Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte nutzen gerne das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen im Heimatland. Ein Internetanschluss wäre von Vorteil, ist jedoch keine Voraussetzung.